ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN

Stand: 27. März 2026

Die DIANA Electronic-Systeme GmbH übernimmt für die in diesen Allgemeinen Garantiebedingungen aufgeführten Produkte eine freiwillige Herstellergarantie. Diese gilt für alle Produkte, die direkt oder über berechtigte Unternehmen vertrieben und mit der Marke „DIANA" gekennzeichnet sind. Gemäß den nachstehenden Bedingungen garantieren wir, dass unsere Produkte bei bestimmungsgemäßer Verwendung frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Ziel dieser Garantie ist es, unseren Kunden zusätzliche Sicherheit in Bezug auf Qualität, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit unserer Produkte zu geben.

1. Garantiegeber, Garantiegegenstand

1.1 Garantiegeber ist die

  • DIANA Electronic Systeme GmbH
  • Siemensstrasse 2
  • 71409 Schwaikheim

nachfolgend „Garantiegeber".

1.2 Der Garantiegeber gewährt dem Erstabnehmer für die von ihm hergestellten und vertriebenen Produkte eine freiwillige Herstellergarantie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

1.3 Diese Herstellergarantie gilt ausschließlich für Produkte des Garantiegebers, in denen ausschließlich vom Garantiegeber freigegebene Komponenten verwendet wurden.

1.4 Die Garantie gilt ausschließlich für Standardkatalogprodukte des Garantiegebers. Sonderanfertigungen oder kundenspezifische Abweichungen sind von der Garantie ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.5 Die Garantie erstreckt sich nicht auf Handelsware, die nicht vom Garantiegeber stammen wie z.B. externe Netzteile und Anschlussleitungen.

2. Dauer und Beginn der Garantie

2.1 Die Garantiezeit beträgt fünf Jahre.

2.2 Die Garantie beginnt mit dem Datum der Lieferung des jeweiligen Produkts an den Erstabnehmer.

2.3 Die Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten und schränkt diese nicht ein.

3. Umfang der Garantie

Die Garantie erstreckt sich auf Mängel, die die Funktion beeinträchtigen und nachweislich auf folgenden Punkten beruhen:

  • Materialfehlern
  • Konstruktions- oder Designfehlern
  • Fabrikations- bzw. Herstellungsfehlern

4. Garantieleistungen

4.1 Im Garantiefall erbringt der Garantiegeber nach eigenem Ermessen eine der folgenden Leistungen:

  • Reparatur des mangelhaften Produkts oder
  • Lieferung eines gleichwertigen Ersatzprodukts oder
  • Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises gegen Rückgabe des mangelhaften Produkts

4.2 Der Ersatz kann durch ein technisch gleichwertiges oder weiterentwickeltes Nachfolgemodell erfolgen. Abweichungen der lichttechnischen Eigenschaften (z. B. Lichtstrom, Lichtfarbe, Leistungsaufnahme), die auf technischen Fortschritt zurückzuführen sind, gelten nicht als Mangel.

4.3 Mit ordnungsgemäßer Erbringung einer Garantieleistung gilt die Garantie für das betroffene Produkt als erfüllt.

5. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie

Die Garantie gilt nur, wenn:

5.1 das Produkt bestimmungsgemäß verwendet wurde

5.2 Installation und Betrieb gemäß den technischen Spezifikationen, Montage und Betriebsanleitungen des Garantiegebers erfolgt sind

5.3 die Installation durch qualifiziertes Fachpersonal unter Einhaltung der geltenden elektrotechnischen Vorschriften vorgenommen wurde

5.4 die zulässigen Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen gemäß den jeweils angegebenen technischen oder produktspezifischen Normen nicht überschritten wurden

5.5 das Produkt keinen mechanischen und/oder chemischen Belastungen ausgesetzt wurde, für die es nicht vorgesehen ist

5.6 das Produkt regelmäßig fachgerecht gereinigt wurde

5.7 keine nicht freigegebenen Änderungen, Reparaturen oder Eingriffe am Produkt vorgenommen wurden

6. Ausschlüsse der Garantie

6.1 Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Schäden durch unsachgemäße Verwendung, Fehlbedienung oder äußere Einwirkungen
  • Schäden durch chemische, mechanische, elektrische, thermische oder witterungsbedingte Überbeanspruchung
  • normale Abnutzung und Verschleiß
  • Montagefehler
  • erwartbarer Lichtstromrückgang und Ausfall innerhalb der Nennausfallrate
  • Farbtoleranzen in der Lichtfarbe
  • Oberflächenschäden kleiner als 5 % der Gesamtfläche
  • Abweichungen innerhalb üblicher technischer und lichttechnischer Toleranzen
  • Schäden durch Naturereignisse, Vandalismus oder andere unvorhersehbare Ereignisse

6.2 Nicht von der Garantie umfasst sind:

  • Kosten für Demontage, Neuinstallation, Transport oder bauseitige Anpassungen
  • Ersatz von Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfälle, entgangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden

7. Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung

7.1 Diese Herstellergarantie gewährt dem Käufer zusätzliche Rechte.

7.2 Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben uneingeschränkt bestehen und werden durch diese Garantie weder ausgeschlossen noch beschränkt.

8. Geltendmachung der Garantie

8.1 Garantieansprüche sind unter Vorlage einer Kopie der Rechnung sowie einem geeigneten Nachweis über Lieferdatum und Produktidentifikation schriftlich geltend zu machen. Der Fehler und die daraus resultierenden Mängel sind vom Kunden zu beschreiben und ggf. mit Bildern zu dokumentieren.

8.2 Auf Verlangen des Garantiegebers ist das betroffene Produkt zur Prüfung an diesen zu versenden. Die Versandkosten trägt bis zur Bestätigung des Garantieanspruchs der Kunde. Diese werden im Garantiefall erstattet.

8.3 Die weitergehende Abwicklung regelt der Garantiegeber nach Prüfung des Produktes.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.2 Gerichtsstand für jegliche Streitfälle, die sich aus dieser Garantie ergeben, ist der Sitz des Garantiegebers.

9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Garantiebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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